| Landschaftsplanung |
Der Landschaftspflegerische Begleitplan gemäß Bayerischem Naturschutzrecht bzw. Landschaftspflegeplan gemäß Salzburger Naturschutzrecht bewertete die Auswirkungen des Baus einer Sohlrampe an der Saalach bei km 4,6 und war integrierter Teil der Planunterlagen zu den Genehmigungsverfahren in Bayern und Salzburg. Bei den Maßnahmen wurde insbesondere auf die Erholungsfunktion und ökologische Verbesserung der Uferbereiche geachtet.