räumliches entwicklungskonzept altenmarkt genehmigt

Mit Ende Oktober 2024 wurde das Räumliche Entwicklungskonzept (REK) der Marktgemeinde Altenmarkt im Pongau aufsichtsbehördlich genehmigt. In einem mehrjährigen Planungsprozess ist es durch ein Kompakthalten des Siedlungsraumes u.a. gelungen 84% der Entwicklungsflächen für Wohnen für die nächsten 25 Jahre innerhalb des sogenannten Hauptsiedlungsbereiches im Sinne des Landesentwicklungsprogrammes 2022 zu situieren, sodass möglichst kurze Wege zu den Einrichtungen der Gemeinde sichergestellt werden können. Als Gemeinde mit überörtlicher Funktion waren auch Flächen für den förderbaren Wohnbau zu sichern.