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räumliches entwicklungskonzept altenmarkt genehmigt

Mit Ende Oktober 2024 wurde das Räumliche Entwicklungskonzept (REK) der Marktgemeinde Altenmarkt im Pongau aufsichtsbehördlich genehmigt. In einem mehrjährigen Planungsprozess ist es durch ein Kompakthalten des Siedlungsraumes u.a. gelungen 84% der Entwicklungsflächen für Wohnen für die nächsten 25 Jahre innerhalb des sogenannten Hauptsiedlungsbereiches im Sinne des Landesentwicklungsprogrammes 2022 zu situieren, sodass möglichst kurze Wege zu den Einrichtungen der Gemeinde sichergestellt werden können. Als Gemeinde mit überörtlicher Funktion waren auch Flächen für den förderbaren Wohnbau zu sichern.

 

 

räumliches entwicklungskonzept bürmoos genehmigt

Das von der Gemeindevertretung im September 2023 beschlossene neue Räumlichen Entwicklungskonzept (REK) der Gemeinde Bürmoos wurde im August 2024 von der Aufsichtsbehörde genehmigt. Trotz der kleinen Gemeindefläche und der kompakten Siedlungsstruktur war es ein sehr intensiver und aufwendiger Planungs- und Abstimmungsprozess. Da der Großteil der Gemeinde auf Moorboden liegt und der nächste Entwässerungsgraben nicht weit ist, war die Abstimmung mit dem Naturschutz sehr aufwendig.

zederhaus hat ein neues räumliches entwicklungskonzept

Nachdem das vormalige Entwicklungskonzept aus dem Jahr 1998 nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprach, wurde eine Neuaufstellung des REK durchgeführt und diese im August 2024 genehmigt. Ziel war es vor allem, trotz zahlreicher Einschränkungen wie Autobahn, Naturgefahren etc. eine Basis für eine positive Entwicklung der Bevölkerungszahl, die Belebung der Infrastruktur und die Entwicklung der Betriebe zu schaffen. Somit liegt nun nach intensiver Arbeit und Abstimmung wieder eine zeitgemäße Grundlage für die räumliche Entwicklung der Gemeinde in den nächsten 25 Jahren vor.

 

 

räumliches entwicklungskonzept hüttschlag genehmigt

Das alte Räumliche Entwicklungskonzept (REK) der Gemeinde Hüttschlag aus dem Jahr 1996 war immer mehr an seine Grenzen gestoßen, da auch Erweiterungen im Bereich der bestehenden Siedlungen nicht umgesetzt werden konnten.

Die Neuerstellung war sehr anspruchsvoll, da eine dem Landesentwicklungskonzept (LEP 2022) entsprechende Konzentration der Siedlungsentwicklung auf den Hauptsiedlungsbereich aufgrund der vielen Gefahrenzonen (Hochwasser, Lawinen) nicht möglich ist. Dennoch wurde auf eine nachhaltige Raumentwicklung für die nächsten 25 Jahre geachtet. Nach einem intensiven Planungs- und Abstimmungsprozess beschloss die Gemeindevertretung das neue REK im März 2024, im Juli 2024 wurde es von der Aufsichtsbehörde genehmigt.

 

räumliches entwicklungskonzept thalgau neuaufgestellt

Nachdem das vorangegangene Räumliche Entwicklungskonzept (REK) auf das Jahr 2006 zurückging hat die Marktgemeinde Thalgau im Jahr Februar 2020 parallel zu einem Agenda21-Prozess die Neuaufstellung des REK beauftragt. Bei der Überarbeitung wurde auf eine möglichst zentrumsnahe Entwicklung geachtet und wurden die Entwicklungsspielräume gegenüber dem vormaligen REK auf ein realistisches Ausmaß beschränkt, um eine möglichst nachhaltige Raumentwicklung für die nächsten 25 Jahre zu erzielen. Im Dezember 2023 hat die Gemeindevertretung nun das neue REK nach einem intensiven Planungs- und Abstimmungsprozess beschlossen und wurde dieses im Februar 2024 von der Aufsichtsbehörde genehmigt.

 

räumliches entwicklungskonzept muhr

Das Räumliche Entwicklungskonzept (REK) wurde im Dezember 2022 von der Gemeindevertretung beschlossen und der Bescheid der Aufsichtsbehörde mit Februar 2023 erteilt. Es ist das erste REK im Land Salzburg, dass dem neuen Landesentwicklungsprogramm (rechtswirksam mit 1.12.2022) entspricht. Die zügige Abwicklung - ca. 30 Monate, während der Pandemie - war mit enger Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde, den Fachdienststellen des Amtes der Salzburger Landesregierung und dem Team der allee42 möglich.

Ausschnitt Entwicklungsplan

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